


Mit dem In-Kraft-Treten der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene zum 01.01.2006 werden an Betriebe die Lebensmittel herstellen und an Verbraucher weitergeben neue Anforderungen gestellt.
Alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, sind verpflichtet, hinsichtlich der möglichen Entstehung von Gesundheitsgefahren, kritische Kontrollen im Herstellungsprozess zu definieren und infolge dessen entsprechende Sicherheitsmaßnahmen festzulegen und zu überwachen. Diese Maßnahmen müssen durch eine wirksame Dokumentation der zuständigen Behörde nachgewiesen werden.
Das HACCP-System (Hazard Analysis and Critical Control Points) umfasst die Ermittlung von Gefahren und Bestimmung der Prozess-Stufen im Herstellungsverfahren, an denen Gefahren ausgeschaltet werden können.
Regelmäßige Kontrollen durch einen Schädlingsbekämpfer sind enorm wichtig für ein funktio-nierendes HACCP-Konzept.
Das heißt, dass auf Produktions-, Verarbeitungs- und/oder Vertriebsstufe von Lebensmitteln regelmäßig Kontrollen auf Schädlingsbefall durchgeführt und dokumentiert werden müssen.
Negative Folgen eines Schädlingsbefalls in Lebensmittelbetrieben:
• Marken- und Imageschäden, Vertrauensverlust beim Kunden
• Wertverlust bei Waren und Rohstoffen, Produktionsausfälle
• Schadenersatzforderungen
• Rechtsverfolgung bei Nichteinhaltung geltender Gesetze
• Kundenabwanderung und Umsatzverluste
Wir unterstützen Sie im Bereich der Schädlingsbekämpfung, -kontrolle und –vorbeugung, damit Sie bei einer Überprüfung durch den Lebensmittelkontrolleur auf der sicheren Seite stehen.
Gern beraten wir Sie persönlich.